Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitsweise grundlegend. Doch bei aller Begeisterung für die Vorteile, die sie mit sich bringt, darf nicht vergessen gehen, dass sie auch neue Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit mit sich bringt. Insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wie Gemeinden ist es von entscheidender Bedeutung, diese Aspekte im Blick zu behalten.
Digitalisierung umfasst nicht nur strukturierte Daten und Prozesse, sondern auch informelle Kommunikation, beispielsweise zwischen der Bauverwaltung und einem Architekten im Rahmen der Erstellung eines Baugesuchs. Als Gemeinde ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Zusammenarbeit an einem solchen Dokument einfach und sicher verläuft.
Grosse Cloud-Anbieter bieten schnell und einfach zugängliche Kollaborations-Lösungen, die wenig technische Infrastruktur voraussetzen. Diese Lösungen mögen zwar die Kollaboration erleichtern, doch die Anbieter setzen nicht zwangsläufig die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten voraus und tragen auch nicht die Verantwortung dafür. Sie sind zudem mit einem Problem behaftet: Die marktbeherrschenden, amerikanischen Unternehmen unterstehen dem US-Cloud Act. Das bedeutet, dass der US-Staat Zugriff auf Nutzerdaten dieser Dienste einfordern kann – unabhängig davon, ob die Daten inner- oder ausserhalb der USA gespeichert werden. Konkret heisst das: die Herausgabe der Daten von Maria Müller oder Paul Muster können erzwungen werden. Damit sind Datenschutz und -sicherheit nicht mehr vollständig gewährleistet.
Gerade im öffentlichen Sektor, wo zahlreiche sensible Personendaten behandelt werden, ist es unerlässlich, sorgfältig zu überlegen, welche Daten sicher aufbewahrt werden müssen. Diese Verantwortung kann und darf nicht an Mitarbeitende abgeschoben werden. Die Verantwortung für Datenschutz liegt immer bei der Führung der Gemeindeverwaltung.
Die Lösung einer sicheren Datenhaltung liegt darin, sämtliche Daten bei einem Schweizer Anbieter zu speichern, der nicht dem US-Cloud Act unterstellt ist, sondern ausschliesslich der Schweizer Rechtsprechung.
IT-Governance
Weiter ist in der IT-Governance einer Gemeinde klar zu regeln, wo welche Daten gespeichert sind, was mit ihnen geschieht und wer darauf Zugriff hat. Die IT-Governance sollte keine blosse Papiertiger-Übung sein: Gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist es eine klare Verpflichtung, diese Grundlagen-Papiere zu haben, zu verstehen und nachweisen zu können, bei letzterem zum Beispiel bei einem externen Audit.
Die Tragweite potenzieller Risiken muss verstanden werden und die Hausaufgaben in Bezug auf IT-Governance müssen gemacht werden. Externe Dienstleister können helfen, diese Grundlagen zu schaffen, damit die Verantwortlichen verstehen, welche Pflichten die Gemeinde hat und was bei einem Datenschutz-Audit gefordert wird. Ebenso kann ein IT-Outsourcing-Partner Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Datenschutzreviews bieten. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Parteien die IT-Governance verstehen und die Abläufe fest in der Organisation verankert sind.
Der oder die IT-Verantwortliche spielt dabei eine Schlüsselrolle und sollte die IT führen und nicht nur internen IT-Support leisten. Externe Tools können dabei helfen, die IT effizient zu leiten und Führungskräfte zu befähigen, ihre Aufgaben im Bereich Datenschutz und Datensicherheit erfolgreich zu erfüllen. In der heutigen digitalen Welt ist der IT-Verantwortliche ein Brückenkopf, also jemand, der eine Brücke zwischen einem IT-Anbieter (extern) und der Organisation bildet. Idealerweise handelt es sich dabei um jemanden mit genügend Befugnissen, um die IT effektiv zu leiten (Entscheidungskompetenz).
Zusammengefasst: Die Ziele der Digitalisierung in öffentlichen Verwaltungen sind vielfältig und berücksichtigen die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Beteiligten. Eine erfolgreiche Digitalisierung sollte daher stets auf eine ganzheitliche Verbesserung der Prozesse und Interaktionen abzielen.
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