Digitale Souveränität und ihre Grenzen auf Big-Tech-Plattformen

Digitale Souveränität ist plötzlich in aller Munde: Was vor einem Jahr kaum Thema war, schafft es heute in die «Tagesschau» und ins «10 vor 10». Die Sorge um Datenhoheit und Abhängigkeit von Big Tech beschäftigt immer mehr Menschen.

Die Fernsehsendung «Arena» vom 5. September 2025 auf «SRF» zum Thema E-ID hat die zentrale Bedeutung der «digitalen Souveränität» aufgegriffen und deutlich gezeigt, dass jeder davon betroffen ist. So war es von den Befürwortern und Gegnern grundsätzlich unbestritten, dass in der Schweiz eine E-ID eingeführt werden sollte. Umstritten war jedoch, ob beim aktuellen Lösungsvorschlag zur E-ID die «digitale Souveränität» auch wirklich gewahrt bleibt oder eben nicht.

Wenn nun zum Beispiel eine Gemeinde- oder Kantonsregierung vor dem Entscheid steht, ob zukünftig das Cloud-Angebot von Microsoft 365 genutzt werden soll, bedeutet das, dass automatisch die über Microsoft 365 verarbeiteten Daten auf der Plattform von Microsoft gespeichert werden. Da die Betreiberin der Plattform ein amerikanisches Unternehmen ist, gilt für diese amerikanische Firma der US-Cloud-Act. Der US-Cloud-Act (ein Gesetz aus der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump) erlaubt es dem amerikanischen Staat, auf die Daten von Plattformen US-amerikanischer Unternehmen zuzugreifen. Egal, ob der Serverstandort etwa in der Schweiz liegt.

Das bedeutet also, dass die Nutzung eines Cloud-Angebots eines amerikanischen Unternehmens immer gleichzeitig bedeutet, dass die USA auf diese Daten (aus deren Sicht legal) zugreifen können. Und genau deswegen gehen die hiesigen Datenschützerinnen und Datenschützer auf die Barrikaden.

Ein aktuelles Beispiel dafür stellt der Kanton Luzern dar. In diversen politischen Vorstössen wird die Luzerner Regierung aufgefordert, die Nutzung von Microsoft 365 zu überdenken und Alternativen zu prüfen.

Wie begründen Verwaltungen (dennoch) die Nutzung von Microsoft 365?

Ein Blick in die publizierten Entscheide von diversen Behörden zur Einführung von Microsoft 365 zeigt ein auffälliges Muster: Die Begründungen ähneln sich stark und greifen häufig auf dieselben Argumentationsketten zurück. Wiederholt genannt werden unter anderem:

  • eingeschränkte Zukunftsfähigkeit bestehender Systeme
  • eingeschränkte Kollaborationsmöglichkeiten
  • geringere Attraktivität als Arbeitgeber
  • Einschränkungen für die Digitalisierung
  • Einbussen im Bereich der Cybersecurity
  • Geringes Risiko eines «Lawfull Access» gemäss Risiko­analysemodell

Den kompletten Fachartikel zur digitalen Souveränität und Big-Tech von aXc können Sie in diesem Onlineartikel der «Netzwoche» lesen.

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Was bedeutet «digitale Souveränität»?

Digitale Souveränität bedeutet, die Kontrolle über die eigenen Daten, Systeme und digitalen Prozesse zu behalten – also selbst bestimmen zu können, wer auf welche Informationen zugreifen darf und wo diese gespeichert werden.

In der Praxis ist das jedoch oft schwierig. Viele Behörden, Unternehmen und Privatpersonen nutzen Plattformen internationaler Technologiekonzerne wie Microsoft, Google oder Amazon. Dadurch entstehen Abhängigkeiten – und rechtliche Unsicherheiten.

Ein Beispiel: Wenn eine Schweizer Kantonsregierung Microsoft 365 verwendet, werden die damit verarbeiteten Daten auf den Servern von Microsoft gespeichert. Da Microsoft ein US-Unternehmen ist, unterliegt es dem US Cloud Act. Dieses Gesetz erlaubt es amerikanischen Behörden, auf Daten zuzugreifen, selbst wenn die Server ausserhalb der USA stehen – etwa in der Schweiz.